1. ABSCHLUSS DES REISE VERTRAGS

1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde Balance Yoga SPA (Inhaberin Gesine Brien) den Abschluss eines Reise- bzw. Seminarvertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Wege (E-Mail/Internet) erfolgen. 

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Veranstalters zustande. Diese bedarf keiner besonderen Form. Bei oder nach Vertragsabschluss wird der Veranstalter eine schriftliche Buchungsbestätigung unter Ausweisung aller fälligen Kosten per E-Mail (auf Kundenwunsch auch per Post) versenden.

1.2 Weicht der Inhalt der Bestätigung von der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor, an das er für die Dauer von 3 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt mit dem Inhalt dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Veranstalter die Annahme erklärt. Dieses kann schriftlich, mündlich oder durch Leistung der Anzahlung geschehen.

1.3 Jeder Teilnehmer haftet für die Vertragsverpflichtungen der in der Anmeldung mit angemeldeten Personen wie für seine eigenen Verpflichtungen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.


2. BEZAHLUNG
Mit Vertragsabschluss (Rechnung) wird eine Anzahlung von mindestens 50% des Reise- bzw. Seminarpreises fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach abgedrucktem Rechnungsdatum zu bezahlen ist. Sie wird auf den Gesamtreise- bzw. Seminarpreis angerechnet. Die Restzahlung muss unaufgefordert bis 31 Tage vor Reise- bzw. Seminarantritt beglichen sein, wenn feststeht, dass die Reise/das Seminar nicht mehr nach Ziffer 7 abgesagt werden kann.

Leistet der Kunde die Zahlung und/oder Restzahlung nicht gemäß vereinbarter Zahlungsfälligkeiten, so ist der Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung zur Zahlung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.1 / 5.2 / 5.3 zu belasten.


3. LEISTUNGEN
Die von
BALANCE YOGA SPA geschuldeten einzelnen vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Reisebestätigung  ergänzt durch die zugrunde liegende Ausschreibung.


4. LEISTUNG– UND PREISÄNDERUNGEN
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reise- bzw. Seminarleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reise- bzw. Seminarvertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise bzw. des Seminars nicht beeinträchtigen.

4.2 BALANCE YOGA SPA behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages lediglich im Falle der auch tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung bis zu maximal 8% der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 6 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Eine Preiserhöhung, die ab dem 21. Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt wird, ist unwirksam.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder bei einer Preiserhöhung von mehr als 8% des Reisepreises ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Änderung bzw. Erhöhung geltend machen.


5. RÜCKTRITT DES KUNDEN
5.1 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, ist der Zugang und der Tag der Rücktrittserklärung per eMail beim Online-Veranstalter maßgeblich. Die Storno-Pauschale berechnet sich nach dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden und dem Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter und kann wie folgt verlangt werden: In Prozent des Reisepreises: Bis 90 Tage vor Reiseantritt 50%, ab 89 Tagen bis 31 Tagen vor Reiseantritt 70%, ab 30 Tagen vorher 90% Nicht Anreise 100%. (Für Bahn, Bus,  Fähre,  Flug,  gelten deren Konditionen, die Anreise buchen sie privat).

Ein Ersatz Teilnehmer/ìn kann gestellt werden ab einer Gebühr von 199€.


5.2 Im Fall des Rücktritts kann der Veranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall von höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Die Höhe der Entschädigung berechnet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was er durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann. Der Veranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl pauschal oder konkret berechnen.


5.3 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist er verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.


6. UMBUCHUNG & Kulanz
6.1 Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Yoga Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft und der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Veranstalter eine Umbuchung-Pauschale in Höhe von199€ erheben. Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.

Umbuchungen sind (ausser Flug Pauschal reisen) ausschließlich bis zum 31. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen, sofern ihre Durchführung der Umbuchung überhaupt möglich ist, nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich, da BALANCE YOGA SPA bei einer Umbuchung in der Regel die gleichen Kosten entstehen wie bei einem Rücktritt.

6.2 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende gem. § 651 b BGB verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Das Bearbeitungsentgelt hierfür beträgt 199€. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.


7. NICHTERREICHEN DER TN ZAHL
BALANCE YOGA SPA kann bis 21 Tage wegen nicht Erreichen der Teilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Ausschreibung die MTZ/Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde sowie der Zeitpunkt angegeben war, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und in der Reisebestätigung die MTZ und späteste Rücktrittsfrist nochmals angegeben und deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wurde. Der Kunde erhält sodann den eingezahlten Reisepreis zurück.


8. KÜNDIGUNG DES VERTRAGES WEGEN BESONDERER UMSTÄNDE
8.1 Wird die Reise bzw. das Seminar durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e Abs. 3 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 1 BGB).

8.2 BALANCE YOGA SPA kann aus wichtigem Grund den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Reiseleiter oder örtliche Vertreter des Veranstalters sind zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn der Kunde trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Veranstalter oder Reiseleiter nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder er sich sonst vertragswidrig verhält. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reise- bzw. Seminarpreis, er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Eventuelle Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Störer selbst.


9. HAFTUNG
9.1 Die vertragliche Haftung von BALANCE YOGA SPA für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise/Seminar und Kunden auf den dreifachen Reise- bzw. Seminarpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, wenn der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.2 Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung wird, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, pro Reise/Seminar und Kunden bei Sachschäden auf den dreifachen Reise-/Seminarpreis beschränkt.

9.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. fakultative Angebote örtlicher Veranstalter), wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BALANCE YOGA SPA sind. 



10. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG
10.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise /des Seminars hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise/ des Seminars gegenüber BALANCE YOGA SPA unter der unten genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Schäden oder Verspätungen des aufgegebenen Gepäcks im Zusammenhang mit Flügen sollten unabhängig davon für die Geltendmachung von Schadensersatz nach internationalen Übereinkommen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft zur Kenntnis gebracht werden, wobei Gepäckverlust binnen 7 Tagen und bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen ist. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der örtlichen Reiseleitung oder dem Veranstalter gegenüber anzuzeigen, wenn reisevertragliche Ansprüche geltend gemacht werden.

10.2 Ansprüche des Reisenden nach den § 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Kunden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters des Veranstalters beruht.


11. PASS und VISA ERFORDERNISSE sowie GESUNDHEITSVORSCHRIFTEN
11.1 Der Veranstalter informiert Staatsangehörige eines Staates der EU, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind, vor Vertragsabschluss und bei Änderungen dieser Vorschriften vor Reiseantritt. 

Der Veranstalter verweist ausdrücklich auf die diesbezüglichen Angaben in der Detailausschreibung sowie im Informationen zur betreffenden Reise, welches nach Eingang des Reisepreises versandt wird. Für Angehörige anderer Staaten gibt die zuständige diplomatische Vertretung Auskunft.

11.2 Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Veranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Veranstalter gegen eigene Pflichten verstoßen und selbst die Verzögerung zu vertreten hat.

11.3 Der Reisende ist verpflichtet, sich über Infektion– und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig zu informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

11.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch– oder Nichtinformation des Veranstalters bedingt sind.


12. DATENSCHUTZ
Die personenbezogenen Daten, die der Kunde
BALANCE YOGA SPA zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit dem Kunden und für die Kundenbetreuung erforderlich ist. Der Veranstalter hält bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG ein. 

Der Kunde kann jederzeit seine gespeicherten Daten abrufen, über sie Auskunft verlangen und sie ändern oder löschen lassen. Mit einer Nachricht an info@balance-yoga-spa.de  kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Eine Weitergabe seiner Daten an unberechtigte Dritte erfolgt nicht.


13. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reise- bzw. Seminarvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise- bzw. Seminarvertrages zur Folge.


14. ANWENDUNG DEUTSCHES RECHT, SONSTIGES
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und
BALANCE YOGA SPA findet nur deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Veranstalters (Berlin) vereinbart. 



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